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   OLG Brandenburg, 20.10.2020 - 13 WF 175/20   

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https://dejure.org/2020,40641
OLG Brandenburg, 20.10.2020 - 13 WF 175/20 (https://dejure.org/2020,40641)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.10.2020 - 13 WF 175/20 (https://dejure.org/2020,40641)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2020 - 13 WF 175/20 (https://dejure.org/2020,40641)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.2018 - VIII ZB 44/18

    Die Prozesskostenhilfe wurde in erster Instanz aufgehoben, weil der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2020 - 13 WF 175/20
    Eine Entschuldigung für die verspätete Vorlage ist nicht erforderlich, da sich der Sanktionscharakter des § 124 Abs. 4 Satz 2 ZPO ausdrücklich nur auf die Nichtabgabe einer Erklärung bezieht, nicht hingegen auf die Nichteinhaltung einer Frist, die keine Ausschlussfrist darstellt (BGH, BeckRS 2018, 26436 Rn. 14; Senat, a. a. O.; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 2008, 1356; Zöller/Schultzky a. a. O.; Kratz in BeckOK ZPO, 38. Ed. Stand 01.09.2020 § 124 Rn. 20).
  • OLG Rostock, 06.12.2007 - 10 WF 206/07

    Prozesskostenhilfe in einer Familiensache: Beiordnung eines auswärtigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2020 - 13 WF 175/20
    Eine Entschuldigung für die verspätete Vorlage ist nicht erforderlich, da sich der Sanktionscharakter des § 124 Abs. 4 Satz 2 ZPO ausdrücklich nur auf die Nichtabgabe einer Erklärung bezieht, nicht hingegen auf die Nichteinhaltung einer Frist, die keine Ausschlussfrist darstellt (BGH, BeckRS 2018, 26436 Rn. 14; Senat, a. a. O.; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 2008, 1356; Zöller/Schultzky a. a. O.; Kratz in BeckOK ZPO, 38. Ed. Stand 01.09.2020 § 124 Rn. 20).
  • OLG Brandenburg, 19.06.2020 - 13 WF 107/20

    Verfahrenskostenhilfe: Bedürftigkeitsprüfung bei unbelegten Belastungen im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.10.2020 - 13 WF 175/20
    Die geforderte Erklärung kann auch noch im Beschwerdeverfahren abgegeben werden (Senat, Beschl. v. 19.06.2020, 13 WF 107/20, juris; OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 662; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl. 2020 § 124 Rn. 14).
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